Lux Living

Erklärung zur
Barrierefreiheit

Lux Living ist bemüht, die Webseite lux-living.de im Einklang mit den geltenden Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Stand: 04. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite lux-living.de.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite wird fortlaufend im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, technische Zugänglichkeit und verständliche Inhalte weiterentwickelt. Ziel ist eine möglichst barrierearme Nutzung für alle Besucherinnen und Besucher.

Grundlage der Bewertung sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie die international anerkannten Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten. Das BFSG ist in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu können insbesondere gehören:

  • einzelne PDF-Dokumente oder Exposés,
  • eingebundene Inhalte externer Anbieter,
  • ältere Bild- oder Mediendateien ohne vollständige Alternativtexte,
  • visuelle Gestaltungselemente mit rein dekorativem Charakter.

Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren und die digitale Zugänglichkeit der Webseite weiter zu verbessern.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer internen Prüfung der Webseite.

5. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Lux Living
E-Mail: info@lux-living.de
Telefon: 0511-85006524

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle bzw. Schlichtungsstelle wenden.

Je nach Bundesland und Anwendungsbereich können unterschiedliche Stellen zuständig sein. Die Anforderungen an Webseiten orientieren sich unter anderem an technischen Standards wie EN 301 549 und den WCAG-Richtlinien. :contentReference[oaicite:1]{index=1}